Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

Auf der Urlaubsreise: Was tun bei einem Autounfall im Ausland?

Passiert bei der Fahrt in den wohlverdienten Urlaub ein Unfall, ist das natürlich ein großes Ärgernis, das die Urlaubsfreude maßgeblich trüben kann. Dies gilt vor allem, wenn der Unfall im Ausland geschieht. Dann müssen sich die Beteiligten schließlich mit den Regeln der ausländischen Versicherungen, den Behörden und dem Unfallgegner, der vielleicht eine andere Sprache spricht, auseinandersetzen. 

Doch welches Verhalten ist eigentlich richtig, wenn sich im Ausland ein Autounfall ereignet? 

Die richtige Vorbereitung für die Urlaubsfahrt

Schon vor dem Beginn der Reise sollten einige vorbereitende Maßnahmen ergriffen werden. Zu diesen gehört beispielsweise, die Verkehrsregeln der Länder sorgfältig zu studieren, die auf der Fahrt durchquert werden. In Australien, Irland und Großbritannien wird zum Beispiel auf der linken Seite gefahren. In den USA herrschen zudem andere Vorfahrtsregeln und Vorgaben zu dem Telefonieren während der Fahrt und Alkohol am Steuer. 

Diejenigen, die bereits vor dem Start ihrer Reise umfassend informiert sind, reduzieren damit bereits das Risiko, dass es überhaupt zu einem Unfall im Ausland kommt. 


Welche Dokumente sind wichtig?

Es gibt zudem bestimmte Dokumente, die bei jeder Fahrt ins Ausland mitgeführt werden müssen. 

Die grüne Versicherungskarte

In den meisten Ländern der EU besteht heute keine Pflicht mehr, die grüne Versicherungskarte mit dabei zu haben. Als Nachweis darüber, dass das Fahrzeug mit einer KFZ Versicherung vor Haftpflichtschäden geschützt ist, reicht mittlerweile oft auch das Kennzeichen aus. 

Dennoch entstehen einige Vorteile durch die grüne Versicherungskarte. Auf dieser sind nämlich alle relevanten Informationen zu finden, wie beispielsweise die Kontaktdaten der ausländischen Versicherungsgesellschaften und die Versicherungsnummer. Darüber hinaus wird die Karte in der Türkei und in einigen Ländern Osteuropas noch immer als Haftpflichtversicherungsnachweis gewünscht. 

Der internationale Unfallbericht

Die Reiseunterlagen sollten zudem eine Vorlage des internationalen Unfallberichts umfassen, idealerweise sowohl in Deutsch als auch in Englisch beziehungsweise in der Sprache des Ziellandes. 

Die Mallorca-Police

Zudem ist schon vor Reiseantritt zu prüfen, ob die vorhandene Versicherung die sogenannte Mallorca-Police einschließt. Diese gewährleistet die Absicherung von eventuellen Haftpflichtschäden, die im Ausland passieren, in Form von höheren Deckungssummen. 

Wichtig ist dies, weil die Beträge, welche die ausländischen Haftpflichtversicherungen zahlen, oft wesentlich niedriger als die der deutschen Versicherungen ausfallen. Die Mindestdeckungssumme beträgt in Deutschland 2,5 Millionen Euro, im Ausland liegt sie in der Regel in einer Höhe von nur 100.000 Euro. Die Gültigkeit der Mallorca-Police erstreckt sich auf die EU-Länder sowie die Türkei. In anderen Regionen ist eine sogenannte Traveller Police nötig.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall im Ausland

Im Grunde unterscheidet sich das Vorgehen bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet, nicht maßgeblich von dem hierzulande. Die Unfallstelle darf somit nicht verlassen werden, zudem muss diese für die anderen Verkehrsteilnehmer gut sichtbar markiert werden. 


Dazu gehört, das Warndreieck aufzustellen, die Warnweste anzulegen und das Warnlicht einzuschalten. Falls Personen bei dem Unfall verletzt wurden, muss umgehend die Notrufnummer gewählt werden. In ganz Europa gilt dafür die Nummer 112. Sollte es nötig sein, sind im Anschluss Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. 

Wurde man selbst im Zuge des Unfalls verletzt, sollte möglichst kurzfristig ein Arzt für die Ausstellung eines Attestes aufgesucht werden. Wird der Arztbesuch erst in Deutschland durchgeführt, besteht die Gefahr, dass das Attest durch die ausländischen Versicherungen nicht anerkannt wird. 

Bei schweren Verstößen gegen die geltenden Verkehrsvorschriften oder schweren Unfällen ist es außerdem sinnvoll, einen Anwalt zu involvieren. Natürlich muss auch die eigene Kfz-Versicherung über den Unfall informiert werden

zurück zu den News





Unterstützt von:

Kfz Versicherung Medium Rectangle
Kontakt | Impressum | Datenschutz | Werbung | Webmastertools
© 2024 by Routenplaner 24
ROUTENPLANER 24 - AUTOROUTE - STRASSENKARTE - ROUTE - ROUTENPLANUNG - STADTPLAN - KOSTENLOS
Routenplaner - Autoroute für Deutschland und Europa mit dem Sie Ihre Autoroute und Autoreisen online
kostenlos planen können. Auch Stadtpläne, Strassenkarte, Routenplan, Reisen, Hotels und vieles mehr.