Stichtag 30. November: Kfz-Versicherung vergleichen und wechseln

Der 30. November ist Stichtag für alle, die in diesem Jahr ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten. Angesichts der großen Konkurrenz unter den Versicherungsunternehmen kann sich ein Wechsel des Anbieters lohnen. Doch welche Versicherung ist die Beste? Wer bietet den günstigsten Tarif? Und wo bekomme ich mehr Leistung für das gleiche Geld?

Individuelle Ansprüche zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Die Frage, welche Kfz-Versicherung die Beste ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Zwar spielt der Preis eine große Rolle bei der Beurteilung eines Versicherungstarifs. Mindestens genauso wichtig ist jedoch der Leistungsumfang, den die Assekuranz für den geforderten Beitrag bietet. Dieser kann sich zwischen den einzelnen Versicherern und sogar den Tarifen eines Anbieters deutlich unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich von Verivox ist deshalb vor Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung zu empfehlen.

Wichtig ist, bei dem Vergleich sowohl die Empfehlungen von Experten als auch die eigenen Ansprüche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollte eine Kfz-Versicherung zum Beispiel eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro enthalten und auch für Mietfahrzeuge im Ausland gelten (Mallorca-Police). Die ideale Kfz-Versicherung deckt diese und die individuellen Ansprüche des Versicherten ab und das zu einem günstigen Preis. Doch Vorsicht: Tarife, die Kunden mit hohen Rabatten ködern, müssen nicht zwangsläufig die Preiswertesten sein. Oft finden sich im Vergleich Versicherungsunternehmen, die mit ihren normalen Angeboten günstiger sind als teure Anbieter mit Rabattaktionen.

Stichtag: 30. November

Für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, ist der 30. November ein wichtiger Termin. Denn bei den meisten Kfz-Versicherern entspricht ein Versicherungsjahr genau dem Kalenderjahr und läuft damit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für die Verträge einen Monat. Wer also seine Kfz-Versicherung fristgerecht wechseln möchte, muss seine alte spätestens bis zum 30. November kündigen. Das bedeutet, dass der Versicherung bis zu diesem Tag die schriftliche Kündigung vorliegen muss. Sie kann per Fax oder Post verschickt werden, Experten empfehlen jedoch den Versand per Einschreiben mit Rückschein, um den pünktlichen Empfang nachweisen zu können.

Achtung: Manche Versicherer weichen von der üblichen Praxis ab und lassen das Versicherungsjahr immer nach genau 12 Monaten enden. Dann kann es passieren, dass ein Vertrag beispielsweise vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres läuft. In diesem Fall muss der Versicherte bis zum 30. April gekündigt haben, wenn er innerhalb der Versicherung in einen neuen Tarif oder zu einem anderen Anbieter wechseln will. Die genauen Regelungen einer Versicherung stehen im Detail im Versicherungsvertrag.

Neben der normalen Kündigungsfrist gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das die Versicherten unter gewissen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung ihre Beiträge erhöht, ohne ihre Leistungen zu erweitern. Weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht können ein Fahrzeugwechsel oder Schadensfälle sein – unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden ausgleicht. Auch für das Sonderkündigungsrecht gilt eine Kündigungsfrist: Die Kündigung muss spätestens vier Wochen nach dem Kündigungsgrund (Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel, Schadensfall) erfolgen.

Kommende Preiserhöhungen

Ab 2018 stehen nach Schätzungen der Versicherer spürbare Preiserhöhungen in der Kfz-Versicherung an. Verantwortlich dafür ist die in heutigen Fahrzeugen verbaute Technik. Dazu gehören zum Beispiel Sensoren und Kameras, die schon bei kleinen Unfällen hohe Schadenssummen zur Folge haben. Auch Senioren steht 2018 eine Preissteigerung bei der Kfz-Versicherung ins Haus. Ursache ist hier die durch den demografischen Wandel immer häufigere Verwicklung in Unfälle.

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