Verhalten bei Stau auf Ihrer Route – Rettungsgasse bilden

Die Herbstferien sind gestartet und die ein oder anderen Familien sind in den Urlaub unterwegs oder reisen bald wieder zurück. Gerade in Zeiten des Staus sollten daher einige grundlegende Dinge sitzen.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. hat hierzu ein paar nützliche Tipps zusammengestellt, wie man sich als Autofahrer im Stau verhalten soll.

ARCD: Im Stau Rettungsgasse nicht vergessen!

  • Rettungsdienste fahren zwölf Millionen Einsätze pro Jahr
  • Gasse bilden ist bei stockendem Verkehr und Stau Pflicht
  • Sonst droht Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro

Bad Windsheim (ARCD), 20. Oktober 2016 In manchen Bundesländern neigen sich die Herbstferien schon wieder dem Ende entgegen, in anderen starten sie gerade. Da ist viel los auf den Autobahnen, zum Teil bilden sich lange Staus. Der ARCD erinnert deshalb an die Rettungsgasse, die Einsatzkräften hilft, schneller zum Unfallort zu gelangen.

Stockt der Verkehr, muss zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrbahn eine Gasse für Rettungskräfte gebildet werden. Foto: ARCD
Stockt der Verkehr, muss zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden Fahrbahn eine Gasse für Rettungskräfte gebildet werden. Foto: ARCD

Rund zwölf Millionen Mal pro Jahr müssen Einsatzkräfte des Rettungsdienstes in Deutschland ausrücken, wie eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigt, mit steigender Tendenz. Sie stützt sich auf die aktuellen Einsatzzahlen für die Jahre 2012 und 2013. Je früher die Helfer vor Ort sein können, desto besser, denn manchmal kommt es auf Minuten oder sogar Sekunden an, die die
Überlebenschance von Unfallopfern erhöhen.

Regelung für Stau und stockenden Verkehr

Damit Einsatzkräfte keine wertvolle Zeit verlieren, ist seit den 80er-Jahren das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland Pflicht. Außerdem können Straßensperrungen und Staus schneller aufgelöst werden, wenn Hilfskräfte früher am Unfallort eintreffen. Der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht überall geeignet, da er nicht durchgehend ausgebaut ist und Pannenfahrzeuge die Durchfahrt verhindern könnten. In §11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
Künftig soll eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung die Regelung vereinfachen: Dann soll die Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung gebildet werden.

Rettungsgasse offen halten

Nicht erst bei einem Unfall, sondern auch schon bei stockendem Verkehr und Stau muss die Rettungsgasse also gebildet werden. „Viele fahren wieder zur Mitte zurück, wenn das erste Rettungsfahrzeug durch ist. Dabei folgen oft noch weitere Helfer", sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. „Bis der Verkehr wieder rollt und sich der Stau komplett aufgelöst hat, müssen Autofahrer deshalb die Rettungsgasse offen halten." Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Doch ein viel wichtigeres Argument sollte sein, dass nur dank einer Rettungsgasse die Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen und Menschenleben retten können.

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