Mein Kennzeichen wurde gestohlen – so gehen Sie vor

Damit Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen, muss es mit Kennzeichen ausgestattet sein. Wenn diese jedoch gestohlen werden, dürfen Sie es erst einmal nicht mehr fahren. Außerdem müssen Sie die Kennzeichen als gestohlen melden. Infolgedessen werden sie gesperrt, sodass sie nicht missbraucht werden können. 

Erste Schritte nach dem Diebstahl

Sobald Sie bemerken, dass Ihre Kennzeichen nicht mehr da sind, sollten Sie das bei der Polizei melden. Das gilt auch dann, wenn nur eines der beiden Kennzeichen fehlt. Damit schützen Sie sich vor fehlerhaften Anschuldigungen, denn wenn die Diebe die Kennzeichen verwenden und damit zu schnell fahren, flattert der Bußgeldbescheid erst einmal bei Ihnen ins Haus. Falls schlimmere Straftaten begangen werden, verhindern Sie sogar Anzeigen gegen Sie. Darüber hinaus ist die Meldung bei der Polizei Voraussetzung für die Beantragung eines neuen Kennzeichens. Sie stellt Ihnen nämlich eine Bescheinigung über den Diebstahl aus. Nur damit können Sie bei der Zulassungsstelle überhaupt ein neues Kennzeichen anmelden. 

Wunschkennzeichen reservieren 

Nachdem Sie den wichtigsten Schritt hinter sich gebracht haben, können Sie sich online auf wunschkennzeichen-reservieren.jetzt Ihr Wunschkennzeichen sichern. So wissen Sie, dass es am Tag der Zulassung auch noch frei ist. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihnen die Zulassungsstelle irgendein Kennzeichen zuteilen. Viele Menschen wählen zum Beispiel ihre Initialen oder ihr Geburtsjahr. Paare entscheiden sich oft für die Anfangsbuchstaben beider Namen. Nachdem das Wunschkennzeichen ausgewählt wurde, kann ein Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbart werden. Je nach Bezirk können die Wartezeiten unterschiedlich lang sein. Die Kennzeichen werden Ihnen nach Fertigstellung zugeschickt, sodass Sie diese zur Zulassungsstelle mitnehmen können. 

Neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen

Die Beantragung des neuen Kennzeichens ist ein Routinevorgang, der schnell erledigt ist. Damit alles reibungslos abläuft und Sie nicht umsonst bei der Zulassungsstelle aufkreuzen, sollten Sie unbedingt die folgenden Unterlagen vorlegen können:

  • Ein Ausweisdokument mit Lichtbild (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Die neuen Kennzeichen 
  • Die Diebstahl-Bescheinigung der Polizei

Neue Kennzeichen befestigen

Nachdem die Kennzeichen angemeldet wurden, können sie am Wagen befestigt werden. Möglich sind verschiedene Montagearten wie mit einer Halterung, mit Schrauben oder einer Magnethalterung. Dabei ist aber stets zu beachten, dass die Kennzeichen fest angebracht sein müssen und bei der Fahrt nicht einfach abfallen dürfen. Schrauben oder Halterungen, die ebenfalls festgeschraubt werden, sind also eine sichere Wahl. Außerdem müssen Sie darauf achten, dass das Kennzeichen gut sichtbar und nicht verdreckt ist.  

Kfz-Versicherung über den Diebstahl informieren

Damit Sie auch mit den neuen Kennzeichen sicher unterwegs sind, sollten Sie außerdem Ihre Kfz-Versicherung über den Diebstahl sowie über die neuen Kennzeichen in Kenntnis setzen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie nicht ausreichend versichert sind. 

Neue Umweltplakette beim TÜV besorgen

Mit dem Wechsel der Kennzeichen wird leider auch die vorherige Umweltplakette ungültig. Sie kann gegebenenfalls direkt bei der Zulassungsstelle besorgt werden. Falls Sie das versäumen, können Sie sich aber auch noch nachträglich an den TÜV wenden. Üblicherweise ist die Online-Bestellung möglich. Die Plakette wird dann per Post versendet. Vermeiden Sie während der Wartezeit, in Umweltzonen zu fahren, sonst laufen Sie Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen.

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