Mit den Kindern im Auto sorgenfrei in den Urlaub

small children in the car

Endlich sind die heiß ersehnten Ferien da und die Familie kann gemeinsam in den Urlaub reisen. Doch was sollten Eltern unbedingt vorab bedenken, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten? Wie können sie ihre Sprösslinge angemessen versorgen, kleiden und Gequengel sowie schlechte Stimmung vermeiden? Bei den Autofahrten in den Urlaub sollten die Eltern einiges beachten, um sorgenfrei an ihr Ziel zu gelangen.

Alles zur Zeitplanung

Schon vor der Reise sollten deshalb die wichtigsten Faktoren bedacht werden. Bei Säuglingen oder Kleinkindern ist es wichtig, dass sie möglichst in ihrem Rhythmus bleiben. Sie sollten daher zuhause einschlafen, dann fährt man früh los, so dass sie bereits möglichst spät auf der Fahrt erwachen. Eine Überlegung wert ist es auch, in der Nacht zu fahren, da man aufgrund freier Straßen und schlafender Kinder recht zügig und ohne Stress vorankommen kann. Wichtig ist es auch, möglichst die Ferienzeiten zu vermeiden. Sind die Kinder im Säuglings- oder Kindergartenalter, ist dies machbar. Auch Wochenenden sind als Reisezeit nicht ratsam.

Fahrtstrategie

Insgesamt empfiehlt es sich, möglichst umsichtig und ohne Bremsmanöver zu fahren. Stauankündigungen sollten unbedingt beachtet werden. Für die Fahrt planen die Eltern am besten zunächst ausreichend Pausen mit frischer Luft und etwas Bewegung, wenn nötig auch eine Übernachtung ein. Die Faustregel lautet hierbei: pro Tag maximal 500 Kilometer.

Über die in den europäischen Ländern höchst unterschiedlichen Regelungen zu

  • Höchstgeschwindigkeiten,
  • Sicherheitsgurten,
  • Parkverstöße,
  • Handys am Steuer oder
  • mitzuführende Gegenstände (Warndreieck, Warnweste)

sollte man sich – je nach Reiseziel – vorab informieren.

Gute Hilfe leistet dabei eine interaktive Karte Europas auf dem Onlineportal von Spiegel.de. Dort ist es möglich, auf verschiedene europäische Länder zu klicken, ihre Bestimmungen angezeigt zu bekommen sowie die Bußgelder zu erfahren, welche für Gesetzesverstöße verhängt werden können. Hierhin sollte das Urlaubsbudget auf keinen Fall wandern.

Entertainment

Boy holding book sitting in a car with mother

Auf die Länge der Fahrt gesehen sollten die Eltern unbedingt für Unterhaltung sorgen. Kommt in einem stillen Auto Langeweile auf, ist das Nörgeln oder Quengeln der Sprösslinge nicht mehr weit. Und wenn es einmal begonnen hat, hört es meist nicht so schnell auf. Um zu verhindern, dass schon vor dem Erreichen des eigentlichen Urlaubszieles miese Stimmung herrscht, können die Erziehungsberechtigten

  • Kuscheltiere einpacken,
  • geeignete Hörspiele oder Musik (Pumuckl, Die drei Fragezeichen) bereithalten,
  • mit den Kindern fahrtgeeignete Ratespiele wie „Ich sehe was, was du nicht siehst“ durchführen,
  • ein Navi mit einer lustigen Stimme (Darth Vader) nutzen,
  • Malbücher und Stifte dazulegen oder
  • Bilderbücher und Comics kaufen.

Dabei ist vor allem wichtig, dass bei einem ruckartigen Bremsvorgang nichts durch das Auto fliegen kann.

Kindersitze, Sicherheit bei Unfällen

Bis zum Alter von drei Jahren sollten Sie für Ihr Kind auf jeden Fall einen Kindersitz nutzen. Auf Säuglinge ausgerichtete Webshops wie beispielsweise vertbaudet.de bieten passende Babyschalen und praktische Artikel für unterwegs an. Beim Kauf sollten Eltern die herrschenden Bestimmungen beachten und Modelle mit stufenlos verstellbaren Gurten nutzen. Die EU-Norm ECE 44/04 regelt die Vorschriften für die sogenannten “Rückhalteeinrichtungen” (Kindersitze), an denen sich der Hersteller und Käufer auf jeden Fall orientieren sollte. Genau diese Zahl ist auf dem Prüfsiegel angegeben. Zulässig ist lediglich noch der Vorgänger 44/03.

Girl with dog ready for travel for summer vacation

Es geht darum, dass bei einem Unfall das Kind in jeder Hinsicht vor dem Aufprall und damit vor schwerwiegenden Verletzungen geschützt sein soll. Bei Säuglingen wird häufig auf die Gefahr des sogenannten “Submarining” hingewiesen. Das bedeutet, dass das Kind beim Fahren unter dem Gurt hindurchrutscht, so dass Eltern sicher sein sollten, dass dies bei der gekauften Babyschale nicht möglich ist. Weitere Anhaltspunkte für den Kauf geben die nach ECE 44 eingeteilten fünf Gewichtsklassen 0, 0+, I, II und III. In Absatz 1a von Paragraf 21 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgeschrieben, dass Kinder mit einer Körpergröße von unter 1,50 Meter bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ebenfalls zugelassene Rückhalteeinrichtungen benutzen.

Regelungen im europäischen Ausland, Platzierung auf dem Beifahrersitz

Doch was ist mit den Regelungen im europäischen Ausland? Ein Vorteil für die deutschen Urlauber, die mit Kleinkindern europäische Grenzen überqueren, besteht darin, dass sich die genannte Norm an den deutschen Regelungen orientierte. Somit gelten die oben genannten Bestimmungen von vornherein in vielen anderen Ländern. Allerdings gibt es davon auch Ausnahmen. Die geschilderte Rückhalteeinrichtung muss in Österreich bis zum 14., in Holland bis zum 18. Lebensjahr verwendet werden. Bei Kindern unter zehn Jahren in Frankreich, ebenso bei Kindern unter zwölf Jahren in Belgien, darf der Kindersitz nur in Ausnahmen auf dem Beifahrersitz platziert werden. Hier tritt noch eine andere, europaweite Bestimmung in Kraft: Wenn die Rückhalteeinrichtung auf dem Beifahrersitz platziert wird, muss der Airbag ausgeschaltet sein. Bei einem Unfall besteht sonst für das Kind Erstickungsgefahr. Übersichtlich gegliederte Hinweise zu den Bestimmungen in anderen europäischen Ländern sowie Angaben zu den Bußgeldern finden sich beispielsweise auf der Seite Kindersitze-Test.de.

Bildquellen von oben nach unten:

Bild 1: © danr13, Fotolia.com

Bild 2: © Gorilla, Fotolia.com

Bild 3: © marchibas, Fotolia.com

 

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