Pkw-Maut: Diskriminierungsvorwürfe

Ab dem 1. Januar 2016 soll sie kommen: Die Infrastrukturabgabe, im Volksmund auch Pkw-Maut genannt. Mitte Dezember hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Dobrindt abgesegnet, teilt das BMVI mit. Zwar soll der deutsche Steuerzahler im Endeffekt nicht drauf zahlen, dennoch gibt es Proteste, auch von Seiten des ADAC. Der Pkw-Maut wird Diskriminierung vorgeworfen.

Millionen von Kraftfahrzeugen werden tagtäglich über deutsche Autobahnen, Landstraßen und Verkehrswege gelenkt. Vielerorts sind die Straßen abgefahren und sanierungsbedürftig. Wenn auch gefühlt alle zwanzig Meter eine Baustelle steht, fehlt es doch immer wieder an Geldern um die Infrastruktur bedarfsgerecht zu erweitern und zu reparieren.

Hier setzt die Idee der Infrastrukturabgabe an. Das BMVI erklärt in einer Pressemitteilung, hier ginge es keinesfalls darum, deutschen Autofahrern noch mehr Steuern aus den Rippen zu leiern. Vielmehr solle die Pkw-Maut gerecht dafür sorgen, dass jeder, der das deutsche Verkehrssystem nutzt (und damit einhergehend auch abnutzt) einen Beitrag zu dessen Finanzierung und Instandhaltung leistet. Verkehrsminister Dobrindt findet das nur fair.

Benachteiligungsvorwürfe von ADAC und EU-Verkehrskommissionarin

EU-Verkehrskommissionarin Bulc findet das weniger fair und wirft dem Konzept eine Diskriminierung von Fahrzeughaltern anderer Nationalität vor. Während der deutsche Steuerzahler den Betrag, den er für die Infrastruktur-Jahresvignette hinblättert, bei seiner Kfz-Steuer erlassen bekommt (im Endeffekt also preislich nicht mehr oder weniger bezahlt als vorher), bestehe für ausländische Fahrzeughalter so eine steuerliche Entlastung nicht. Hier würde indirekt nach Nationalität diskriminiert werden.

In vielen europäischen Ländern gehört es zum selbstverständlichen Verkehrsalltag, dass eine Maut für die Nutzung der Autobahn entrichtet wird. In regelmäßigen Abständen muss man am bekannten Maut-Haus anhalten und seinen Obolus entrichten. Das Konzept ist nicht neu. Weshalb dieses System gerade in diesem Zusammenhang eine Diskriminierung sein soll, will den zuständigen Politikern nicht einleuchten.

Das BMVI beruft sich auf ein wissenschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber aus dem Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn bei. Der Rechtsexperte hat sich mit dem Diskriminierungs-Vorwurf auseinandergesetzt und ihn für ungerechtfertigt befunden. Bisher finanzierte sich das Infrastrukturnetz ausschließlich aus Steuergeldern, zukünftig soll eine partielle Umstellung zugunsten nutzerentrichteter Beiträge erfolgen. Das System erscheint dahingehend fairer, weil hier jeder zur Instandhaltung des Verkehrsnetzes beiträgt, der von diesem auch profitiert. Bisher befahren ausländische Fahrzeughalter Deutschlands Verkehrsnetz kostenlos und tragen durch das Befahren ebenso wie inländische Fahrer zur Abnutzung von Wegen und Strecken bei. Eine Mitbeteiligung aller Benutzer an den entstehenden Kosten scheint objektiv betrachtet durchaus gerechtfertigt.

Keine Maut für Motorradfahrer

Wer kaputtfährt, soll sich an der Reparatur beteiligen. Dass Dobrindt dieses Konzept für angemessen hält, ist uns inzwischen bekannt. Zweifelhaft erscheint in diesem Licht allerdings die Tatsache, dass motorisierte Zweiräder wie Mopeds oder Motorräder von der Infrastrukturabgabe befreit sind. Ein Biker wird die Verkehrswege sicherlich weniger häufig nutzen als jemand, der täglich mit seinem Wagen zur Arbeit fährt, aber, um fair zu bleiben: Auch der Biker trägt zum Straßenverschleiß bei.

Die Idee der beitragsfinanzierten Infrastruktur ist im Kern gut und gerecht, weist aber den ein oder anderen Logikfehler auf. Geht es nach dem Auto Club Europa, kann es hierfür nur eine sinnvolle Lösung geben. Statt chaotischen Finanzierungsmaßnahmen und mehreren Modellen, die nebeneinander existieren (Nutzerbeiträge, ÖPP-Modelle, Finanzierung über den Bundeshaushalt) und nicht richtig funktionieren, sollte es eines geben: Einen kompletten Neuanfang.

 

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