Dies ist wohl eines der schrecklichsten Szenarien, die man sich so vorstellen kann. Man freut sich schon so lange auf den wohlverdienten Urlaub und dann kann er entweder nur extrem verspätet oder, im schlimmsten Fall, sogar gar nicht stattfinden. Aber leider sind Verspätungen oder Ausfällt gar nicht so unüblich. Vor allem in den überlaufenden Sommermonaten, wenn wirklich viele Menschen in den Sommerurlaub wollen, gibt es immer wieder Berichte über überlaufende Bahnhöfe oder Flughäfen, da ganze Reisen einfach abgesagt wurden. Zum Glück steht man in einem solchen Worst-Case-Szenario nicht allein da. Jeder Reisende hat entsprechende Rechte, die dann zum Einsatz kommen und wenigstens für etwas Gerechtigkeit sorgen.
Rechtliche Vorgaben
Es gibt insgesamt drei Rechtsformen, die dafür sorgen, dass jeder Reisende seine Rechte bei entsprechenden Reiseausfällen beanspruchen kann:
- Die EU-Verordnung 261/2004: Diese Regelung beinhaltet die Rechte bei Flugunregelmäßigkeiten, darunter fallen dann Flugverspätung, Flugannullierung und letztendlich die Nichtbeförderung. Hier können Reisende bis zu 600 € einfordern.
- Montrealer Übereinkommen: Diese Regelung wurde zwischen 136 Vertragsstaaten gesetzt. Hier kommen Ansprüche für Gepäckprobleme zum Einsatz und Reisende können hier bis zu 1.500 € erhalten.
- BGB §648: Hier werden die Rechte für die Stornierung von Flugbuchungen und Rückerstattung von Transportgebühren geregelt. Und zwar die, die noch nie erhoben worden sind.
Ausgleich bei Flugausfall
Jeder Fluggast verfügt über Fluggastrechte. Und diese rechtlichen Vorgaben sind auch längst überfällig. Welche Rechte jedem Reisenden genau zustehen, kann man in einer der 3 o. g. Verordnungen genaustens nachlesen. Aber immer noch wissen leider viel zu wenige Reisende, dass ihnen überhaupt eine Entschädigung bei Ausfall zusteht. Somit werden auch nur ein Bruchteil der Ansprüche überhaupt abgerufen. Dies wiederum spielt dann natürlich den Fluggesellschaften zu. Diese kommen somit um große Entschädigungszahlungen rum und sparen dabei noch. Aber immer mehr Online Plattformen bringen hier nun Abhilfe und bieten interessante Informationen für die Passagiere. Wer mehr Hilfe beim Durchsetzen seiner Ansprüche benötige, für den fallen meist sogar bis zur letztendlichen Ausgleichzahlung keine Gebühren an. Nur bei der erfolgreichen Durchsetzung werden prozentuelle Anteile dann fällig.
Es ist passiert – Flugverspätung/Flugannullierung/Nichtbeförderung
Da sind sie, die Horrorvorstellungen für jeden Fluggast. So gut wieder hat den einen oder anderen Freund im Bekanntenkreis, dem dies garantiert schon passiert ist. Direkt steigt bei der Stresspegel, denn in der Regel bringen solche Vorfälle einen Haufen von Unannehmlichkeiten mit sich. Und hier sollte man als Fluggast unbedingt auf seine Rechte bestehen. Damit man hier aber auch als Fluggast weiß, was beansprucht werden kann, gibt es hier eine schnelle Übersicht.
Bei Flugverspätungen: Hierfür muss der gebuchte Flug mindestens 3 Stunden zu spät eintreffen.
Bei Flugannullierungen: Steht der Flug 14 Tage oder weniger bevor und die Fluggesellschaft informier den Fluggast, dass der Flug annulliert werden muss, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten für die Fluggesellschaft, um den Fluggast zu entschädigen. Entweder muss ein Alternativflug angeboten werden oder aber der Fluggast bekommt sogar sein Geld komplett zurück.
Bei Nichtbeförderung: Man steht am Fluggate und die Fluggesellschaft verweigert den Zutritt zum Flieger, ohne einen erklärbaren Grund, dann hat der Fluggast natürlich ebenfalls das Anrecht auf eine Entschädigung. Eine Nichtbeförderung genauer definiert bedeutet, dass der Fluggast zwar ein bestätigtes Flugticket hat, dann aber nicht in den Flieger darf. Anrecht hat der Fluggast auf Entschädigung natürlich nur, wenn er nicht der Grund des Verweigerns ist. Das heißt, er hat seine vollständigen Unterlagen zusammen und nichts fehlt.
Überbuchungsrechte
In den allermeisten Fällen wird die Überbuchung des Fliegers als Nichtbeförderungsgrund von der Fluggesellschaft angegeben. Fluggesellschaft überbuchen den größten Teil Ihrer Flüge, da sie immer mit einem prozentuellen Ausfall von Passagieren rechnen und so verhindern möchten, dass der Flieger nicht voll besetzt vom Boden abhebt. Die Entschädigungszahlung richtet sich hier dann nach der Flugentfernung zum Zielort. Je nach dem wie weit dieser entfernt ist, kann diese Ausgleichzahlung zwischen 250 und 600 Euro liegen. Bietet die Fluggesellschaft einen Alternativflieger an, so dass man sein Zielort doch noch mit Verspätung erreicht, dann kann sie die Ausgleichzahlung um bis zu 50 Prozent kürzen. Auch hat man Anspruch auf eine kostenfreie Mahlzeit mit entsprechenden Erfrischungen.
Wer eine dieser o. g. Ausfälle oder Verspätungen erfährt, der sollte auf jeden Fall auf seine Rechte bei der Fluggesellschaft bestehen.