Autounfall im Ausland: Zahlt die Versicherung?

Es kann so schnell gehen: Eigentlich hat man aufmerksam die Straße beobachtet und den Blick nur für eine Sekunde durch die spektakuläre Urlaubslandschaft schweifen lassen. Genau in diesem Moment hat es gekracht. Rund 500.000 Deutsche werden pro Jahr in Autounfälle im Ausland verwickelt. Für die meisten Urlaubsfahrer ein echtes Horrorszenario. Sogar dann, wenn es nur um kleinere Blechschäden geht. Was ist bei der Unfallabwicklung im Ausland zu beachten und welche Kfz-Versicherung braucht man?

 

Versicherungsschutz im Ausland: Was ist die Grüne Karte?

Man kann ein noch so sicherer Autofahrer sein: In fremden Gefilden sind Autounfälle trotzdem keine Seltenheit. Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, einen Versicherer mit fairen Tarifen und Auslandsschutz zu finden. Innerhalb Europas gilt für den Versicherungsschutz deutscher Versicherungsgesellschaften das Grüne-Karte-System. Welche Länder deutsche Autoversicherer mit ihren Tarifen genau abdecken, erfragt man vor der Reise am besten direkt bei der zuständigen Gesellschaft. Dasselbe gilt für die genauen Deckungskonditionen bei Auslandsunfällen. Die Tarife einiger Versicherer arbeiten im Rahmen des Grüne-Karte-Systems beispielsweise nur mit der Mindestdeckung. Im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz müssen Autofahrer die Grüne Karte übrigens nicht mitführen. Seit den 1970er Jahren besteht zwischen den EU-Ländern sowie Staaten wie Norwegen, Andorra, Monaco, Island und Liechtenstein ein Kennzeichenabkommen.

 

Wo bekommt man die Grüne Karte? Viele Versicherer verschicken die Grüne Karte mit der Police. Bei allen anderen lässt sich der Schein jederzeit online oder über Vertreter anfordern. Wichtig: Sind einzelne Reiseländer nicht auf der Karte erwähnt oder durchgestrichen, muss man für den Urlaub Zusatzversicherungen abschließen. Andernfalls darf man im Urlaubsland kein Fahrzeug führen. In der Regel auch kein angemietetes Auto.

 

Sondertarife: Was hat es mit der Mallorca-Police auf sich?

Wer im Ausland ein fremdes Auto fährt oder ein Fahrzeug mietet, geht damit ein hohes Risiko ein. Zwar besteht auch auf ausländische Autos in der Regel eine Haftpflichtversicherung, doch deren Deckungssumme kann sich deutlich unter der der eigenen Kfz-Versicherung bewegen. Unfälle im Urlaubsland können in diesem Fall schnell zur Kostenfalle werden. Die sogenannte Mallorca-Police sichert Autofahrer für Extremfälle wie diese ab. Bei der Police handelt es sich um eine Versicherung für den Gebrauch versicherungspflichtiger Fremdfahrzeuge. In den meisten Fällen deckt der Schutz entsprechender Versicherungen ganz Europa ab. Bei selbst verursachten Unfällen in fremden Autos springt so innerhalb des Urlaubslands die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ein, falls die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nicht zur Schadensregulierung ausreicht. Die Deckungssummen von Mallorca-Policen werden vertraglich mit der eigenen Versicherungsgesellschaft vereinbart. Bei einigen Versicherern ist der Zusatzschutz stets Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung.

 

Braucht man zusätzlich einen Auslandsschadenschutz? Anders als die Mallorca-Police kommt der Auslandsschadenschutz für Differenzen auf, die bei unverschuldeten Auslandsunfällen entstehen. Deckt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Schäden am eigenen Fahrzeug nicht ab, bleibt man mit einem entsprechenden Versicherungsschutz nicht auf den Mehrkosten sitzen. Empfehlenswert für jeden, der mit dem eigenen Fahrzeug verreist.

 

Vorgehen: So verhält man sich bei einem Autounfall im Ausland

Obwohl niemand gerne an den Ernstfall denkt, bereiten sich Autofahrer vor Urlaubsreisen am besten auf Autounfälle vor. Das Reisegepäck sollte beispielsweise immer die wichtigsten Telefonnummern zur Unfallregulierung enthalten. Hierzu zählt die Nummer des eigenen Automobilclubs und des Notrufs am Reiseziel. Außerdem hat man idealerweise Kontaktdaten für den Schadensservice der eigenen Versicherung und die deutsche Versicherungsvertretung im Urlaubsland dabei. Tritt am Reiseziel tatsächlich ein Unfall auf, sollten Autofahrer

 

  • am Unfallort bleiben.
  • bei Personenschäden den Rettungsdienst verständigen.
  • die Polizei alarmieren.
  • falls nötig, Erste Hilfe leisten.
  • eine Warnweste überziehen.
  • die Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern.
  • einen einheimische Zeugen als Kommunikationshilfe beiziehen, falls einem die Vermittlung des Unfallhergangs auf einer Fremdsprache schwer fällt.
  • eigene Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen.
  • die wichtigsten Kontaktinformationen mit dem Unfallgegner austauschen.
  • im europäischen Ausland einen europäischen Unfallbericht ausfüllen.
  • die Unfallszenerie durch Fotos dokumentieren.
  • den Unfall zügig bei der eigenen Kfz-Versicherung melden.
  • falls nötig, über den deutschen Zentralruf der Autoversicherer (+49 40 300 330 300) die Versicherung des Unfallgegners ermitteln.
  • bei Unfällen in EU-Staaten einen Schadensregulierungsbeauftragten der eigenen Versicherungsgesellschaft zu Rate ziehen.

 

Wichtig: Angemessenes Vorgehen nach einem Auslandsunfall kann mit darüber entscheiden, ob die Versicherung tatsächlich für entstandene Schäden aufkommt. Besonders die zügige Kontaktaufnahme mit dem eigenen Kfz-Versicherer und eine möglichst genaue Dokumentation der Unfallschäden sind wichtige Punkte.

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