Die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Kfz-Steuer und Versicherungen

Automesse
Abbildung 1: Ein Neuwagen muss nicht zwingend teure Kosten nach sich ziehen

Wer sich einen Neuwagen anschafft, hat neben den Kosten einige Dinge zu beachten. In Deutschland sind mehrere Steuern und Versicherungen fällig, um ein Fahrzeug führen zu können. Dabei richtet sich zum einen die Kfz-Steuer nach dem Datum der Erstzulassung, der Kraftstoffart, des Hubraums und der Emissionsgruppe.

Die Versicherungen für das Auto beziehen sich auf die Typklasse und die persönliche Fahrerfahrung und Vergangenheit. Dazu rechnen sich zum Beispiel die Mineralölsteuer, Energiesteuer und die Erdölbevorratungsabgabe am Benzinpreis dazu. Sowohl bei der Steuer, den unterschiedlichen Klassen und Bedingungen, als auch bei den Versicherungen gibt es viele Begriffe und Klauseln, die erst nicht immer klar verständlich sind. Diese Übersicht soll Abhilfe schaffen.

Die wichtigsten Fachbegriffe rund um die Kfz-Steuer und Versicherungen LZ ergodirekt.de TEXTER aj Artikelklasse B15 Grafik 2

Quelle: http://www.spiegel.de/

Die CO2-Emissionen sind wichtiger Faktor für die Kfz-Steuer. Seit 2009 gehören diese zur Berechnung dazu, im Zusammenhang mit der Hubmasse und den Abgasen. Der CO2-Freibetrag bei Erstzulassungen beträgt 2014 95 Gramm pro Kilometer, jedes zusätzliche Gramm erhält eine Besteuerung mit zwei Euro.

Abgase  Bild 2Abbildung 2: Autoabgase sind für einen großen Teil der CO2-Emissionen verantwortlich

Die Abgasnorm hat Richtlinien für die Schadstoffe erlassen, damit sich der Ausstoß europaweit reduzieren kann. Die Steuer richtet sich je nach 100 Kubikzentimeter Hubraum. Je nach Emissionsgruppe erhalten die Fahrzeuge Schlüsselnummern im Fahrzeugschein:

Emissionsgruppen Grafik 1

http://www.autosteuer.de/schadstoffklassen/

Erstzulassung

Die Erstzulassung des Fahrzeuges befindet sich im Fahrzeugschein. Der Besitzer muss zu einer Zulassungsstelle gehen, um das Fahrzeug anzumelden. Dieses Datum besagt, dass der PKW überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen darf und muss nicht unbedingt mit dem Baujahr übereinstimmen. Sie ist Grundlage für die Klassifizierung des Fahrzeugtypen, da es zum Beispiel für Oldtimer andere Rahmenbedingungen gibt, als für andere ältere PKW. Die Zulassung bestimmt so den Wert des Fahrzeuges. Autohändlern dürfen Vorführwagen dementsprechend nur höchstens zwei Jahre nach der Herstellung nicht verkauft haben. Bei der Kfz-Versicherung ist die Erstzulassung für die Schadensregulierung wichtig, da je nach Tarif eine Entschädigung zum Neuwert relevant ist.

Kraftstoffverbrauch

Wer sich einen neuen oder gebrauchten Wagen besorgt, sollte auf den Verbrauch achten. Der Verbrauch ermittelt sich meist über die Prüfstandsmessung. Die besteht darin, das Fahrzeug in allen Gängen zu beschleunigen, abzubremsen und erneut zu beschleunigen. Aus der Abgasemission lässt sich der Verbrauch ermitteln. Dies ist die gängige Methode des NEFZ – des Neuen Europäischen Fahrzyklus. Doch zum Verbrauch gehören weitere Kriterien dazu, wie Gewicht, Verkehrslage, Steigungen, Reifendruck und äußere Witterungsbedingungen. Trotzdem sollten die Angaben des Herstellers mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen, sonst könnte ein Betrug vorliegen.

Wer seine Daten entsprechend zusammengestellt hat, kann mit Hilfe von Kfz-Steuerrechnern ermitteln, wie hoch ungefähr die Kfz-Steuer anfallen könnte. ERGO Direkt berechnet die Summe anhand der Erstzulassung, der Kraftstoffart, des CO2-Ausstoßes und des Hubraumes. So kann bei Angeboten von Versicherern ein direkter Vergleich gezogen sein, um die Summe einschätzen und gegebenenfalls einen anderen Anbieter suchen zu können.

Steuerbefreiungen

Durch die Veränderung der Emissionsgruppen kommen Vergünstigungen und Befreiungen auf PKW-Halter hinzu. So sind alle Autogas-, Erdgas-, und Elektrofahrzeuge steuerfrei. Bei Elektrofahrzeugen gilt die Steuerbefreiung zehn bis fünfzehn Jahre nach Erstzulassung. Weitere Fahrzeuge, die im Zoll tätig sind, Feuerwehrwagen, Polizei- und Wegebaufahrzeuge sind ebenfalls von der Steuer befreit. Fahrzeughalter mit Schwerbehinderung können Ermäßigungen bis 50 Prozent und Freistellung erhalten, wenn Schwerbehindertenausweise vorliegen.

Das Ende der Steuerpflicht erfolgt bei Ab- oder Ummeldung. Bei einem Diebstahl geht spätestens nach 18 Monaten eine Abmeldebescheinigung an das Hauptzollamt.

Steuergläubiger und Steuerschuldner

Seit 2009 gibt es eine Änderung des Grundgesetzes, da die Kfz-Steuer nun dem Bund zukommt und nicht den jeweiligen Ländern. Deshalb ist der Bund rechtmäßiger Empfänger der Steuern. Der Steuerschuldner ist eine natürliche Person, die diese Steuer zu zahlen hat. Die Änderung des Artikel 106, Absatz 1 Nummer 3 stellte die Kraftfahrzeugsteuer neben die Straßengüterverkehrsteuer. Die Länder erhalten als Ausgleich einen jährlichen Zuschuss von über 8,9 Milliarden Euro. Dies führt dazu, dass der Bund in den letzten Jahren weniger Steuern einnimmt, als er Ausgleichszahlungen an die Länder zu leisten hat.

Typklasse

Für Autoversicherungen ist vor allem die Typklasse wichtig. In dem Verzeichnis sind alle gängigen Fahrzeugtypen aufgelistet und mit den wichtigen Auswahlpunkten versehen. Darunter gehören:

  • Hersteller
  • Typ
  • Leistungsdaten wie kw, PS und Hubraum
  • Schlüsselzahlen für Hersteller und Typ
  • Typklassen für Versicherungen
  • Angaben über Wegfahrsperren
  • Produktionszeitraum

In vielen Verzeichnissen sind die Typen zusätzlich zwischen Vollkasko und Teilkasko unterteilt. Dabei gilt, je höher die Typklasse des Wagens ist, desto teurer kann die Versicherung ausfallen. Jedes Jahr kommt eine neue Übersicht heraus, die je nach Hersteller, Typ und Voll- oder Teilkasko höher ausfallen kann. In Deutschland gibt es ungefähr 12.000 Autotypen in 16 Typklassen mit den Nummern 10 bis 25 für die Haftpflichtversicherung, 25 Klassen für Vollkasko (10-34) und 24 für die Teilkasko (10-33). Diese Einteilung erfolgt nach den Unfallstatistiken.

Regionalklasse

Neben der Typklasse ist die Regionalklasse wichtig zur Berechnung der Versicherung. Auswahlpunkte sind Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters und der Indexwert. Dieser ist die Errechnung aus Höhe und Anzahl der Schäden des jeweiligen Kennzeichens insgesamt. Der Durchschnitt liegt zum Beispiel immer bei 100 Prozent. Falls ein Bezirk diesen Wert übersteigt, gibt es dort mehr oder teurere Schadenfälle und der Versicherungsbeitrag erhöht sich. Je nach Versicherer kann der Kostenpunkt allerdings von den Richtwerten abweichen. Statistisch gesehen haben Versicherte in Großstädten oder Bereichen mit hohem Durchgangsverkehr höhere Versicherungssummen zu tragen. Die Regionalklasse ist dabei unabhängig vom Fahrzeugtyp.

Schlüsselzahlen (Hersteller und Typ)

Die Schlüsselnummer des Herstellers (HSN) besteht aus einem vierstelligen Zahlencode, der den Hersteller des Fahrzeuges näher bezeichnet. Viele Hersteller haben bestimmte Nummern, die ihnen zugeordnet sind.

  • BMW:                                 0005 / 0575 / 7909
  • VW:                                     0600 / 0603
  • Opel:                                  0035 / 0039 / 1006 / 2127 / 3041 / 7526
  • Mercedes-Benz:            0009/ 0708 / 0709 / 0710 / 0999 / 1313

Quelle: http://www.hsn-tsn.de/

Die Typschlüsselnummer (TSN) setzt sich aus acht Ziffern zusammen und zwar durch die dreistellige Nummer für den Typ und die fünfstellige Nummer für die Variante und Version des Typs. Darunter fallen das Modell, die Motorisierung, die Energiequelle des Kraftstoffes und die Karosserieform. Diese Nummern vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt zentral und soll die genaue Kennzeichnung gewährleisten. So bleiben die Fahrzeuge unverwechselbar.

Vollkasko und Teilkasko

 

Autounfall

Abbildung 3: Bei einem Unfall mit Totalschaden ist eine Vollkaskoversicherung für Neuwagen sinnig

 

Die Abgasnorm hat Richtlinien für die Schadstoffe erlassen, damit sich der Ausstoß europaweit reduzieren kann. Die Steuer richtet sich je nach 100 Kubikzentimeter Hubraum. Je nach Emissionsgruppe erhalten die Fahrzeuge Schlüsselnummern im Fahrzeugschein:

Die Versicherungen richten sich nach unterschiedlichen Kriterien der Schadenfälle. Die Teilkasko ist für folgende Bereiche zuständig:

  • Sturm
  • Brand
  • Hagel
  • Glasbruch
  • Wildunfälle
  • Diebstahl

Oft kommen 150 Euro Selbstbeteiligung pro Schadenfall dazu, jedoch sind Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle nicht Teil der Versicherung.

Vollkasko kommt bei allen Schäden zum Einsatz und beinhaltet bereits alle Kriterien der Teilkaskoversicherung. Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 300 und 500 Euro. Bei der Berechnung der Summe kommt es auf die Typklasse und den Wert des Fahrzeuges an. Neuwagen sind häufig mit Vollkasko abgedeckt, um bei Unfällen kein Finanzierungsrisiko zu besitzen. Ein wichtiger Aspekt ist die Schadenfreiheit, denn je nach Versicherung und Anzahl der Jahre ohne Schaden, gibt es günstige Rabatte auf die Versicherungssumme.

 

Bildquellen:

Abbildung 1: Wikimedia.commons.org © L.Willms (CC BY-SA 3.0)

Abbildung 2: Wikimedia.commons.org © Ruben de Rijcke (CC BY-SA 3.0)

Abbildung 3: Wikimedia.commons.org © Hendrike (CC BY-SA 2.5)

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