Ab dem 15. Juni 2017 ist es mit dem teuren Telefonieren vorbei – zumindest innerhalb der Europäischen Union. Aufgrund einer neuen Gesetzesrichtlinie dürfen keine sogenannten Roaming-Gebühren mehr erhoben werden. Neben der Telefonie ist auch das Versenden von SMS sowie die Datennutzung künftig ohne Zusatzkosten möglich. Was müssen Nutzer jetzt wissen?
Früher keine Seltenheit: hohe Rechnung
Vor einigen Jahren war eine teure Mobilfunkrechnung nach dem Urlaub eher die Regel: Die Netzbetreiber verlangten für die Verwendung eines fremden Netzes erhebliche Zuschläge. Nicht nur das Telefonieren aus dem Ausland, auch das entgegennehmen von Gesprächen wurde durch erhebliche Roaming-Gebühren verteuert. Besonders problematisch war die Datennutzung, weil der Kunde kaum abschätzen konnte, wie viele Daten tatsächlich übertragen wurden. Im Inland gebuchte Flatrates waren von der Nutzung ohnehin ausgeschlossen, die Abrechnung der Datennutzung erfolgte lange Zeit nach tatsächlich verbrauchtem Volumen.
EU-Parlament verbietet Extrakosten für Roaming
Ab dem 15. Juni ist damit Schluss, die Nutzung im europäischen Ausland darf laut EU-Recht die Kosten für die Verwendung in der Heimat nicht mehr überschreiten – nachdem bereits in den letzten Jahren schrittweise Senkungen der Höchstgebühren für das Roaming festgesetzt wurden. Eine schnelle Einigung konnte innerhalb des europäischen Parlaments allerdings nicht erzielt werden, weil ein Missbrauch befürchtet wurde. Prinzipiell ist es nämlich möglich, eine günstige SIM-Karte im EU-Ausland zu erwerben und dauerhaft in Deutschland zu nutzen. Einige Parlamentarier plädierten deshalb dafür, die kostenfreie Nutzung auf maximal 90 Tage zu beschränken. Aufgrund öffentlicher Kritik wurde dieser Passus allerdings wieder gestrichen, sodass tatsächlich eine unbegrenzte Nutzung im EU-Ausland zu Inlandskonditionen möglich ist. Fachleute rechnen allerdings damit, dass früher oder später eine Änderung eingeführt werden könnte.
Frühere Umstellungen erwartet
Wer sein Smartphone noch vor dem 15. Juni im EU-Ausland nutzen möchte, sollte mit dem Provider in Kontakt treten. Noch ist häufig unklar, wann es konkret zu einer Umstellung kommt. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass ab Mitte Juni keine Zusatzkosten mehr berechnet werden dürfen. Es ist aber davon auszugehen, dass die meisten Anbieter bereits im Vorfeld mit der Umstellung beginnen. Altverträge sind hiervon nicht ausgenommen, sodass seitens des Providers in jedem Fall eine Umstellung erfolgen muss – die Kunden brauchen also nicht selbst aktiv zu werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings, was mit zusätzlichen Roaming-Optionen passiert: Einige Handy-Verträge enthalten optionale Roaming-Pakete für die Smartphone-Nutzung im EU-Ausland. Für den Provider besteht nun entweder die Möglichkeit, die Zusatzkosten zu streichen, oder die Leistungen auch im Inland nutzbar zu machen. Beachtet werden muss allerdings in jedem Fall, dass die aktuelle Gesetzesänderung lediglich EU-Roaming betrifft. Die Nutzung außerhalb der EU ist weiterhin mit hohen Zusatzkosten verbunden.
Steigende Preise für alle Mobilfunkkunden?
Der Online-Anbieter Sparhandy schließt in Zusammenhang mit der Abschaffung der EU-Roaming-Gebühren allerdings nicht aus, dass die Mobilfunkpreise insgesamt steigen werden. Interne Untersuchungen haben gezeigt, dass rund 60 Prozent der Kunden zu einem Handytarif greifen, der Roaming-Bestandteile enthält – die dann selbstverständlich von den Mobilfunkkunden auch genutzt werden. Durch die wegfallenden Einnahmen könnten die Netzbetreiber versuchen, die Kosten durch eine allgemeine Erhöhung der Handytarife auf alle Kunden umzulegen. Tatsächlich entstehen nämlich Kosten, weil die Netze im Ausland üblicherweise von konkurrierenden Anbietern betrieben werden – die für die Fremdnutzung des Kunden Rechnungen erstellen. Welche Änderungen künftig zu erwarten sind, wird sich also zeigen. In jedem Fall könnte sich künftig noch stärker als bisher lohnen, den passenden Smartphone-Tarif online abzuschließen und dadurch Geld zu sparen.
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